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Sozialhilfe NEU ab Jänner 2027: Warum Mehrkindfamilien weniger bekommen
Während Erwachsene künftig überall gleich viel erhalten, können die Bundesländer bei Kindern ab dem zweiten Kind deutlich weniger auszahlen, die Regierung rechnet mit Einsparungen von 238 Millionen Euro.
Die Sozialhilfe NEU soll im Jänner 2027 in Kraft treten, doch die Grünen üben scharfe Kritik am Gesetzesentwurf. Nach Angaben von Grünen-Sozialsprecher Markus Koza wird nur die Geldleistung für alleinlebende Erwachsene bundesweit vereinheitlicht, bei Kindern ab dem zweiten Kind können die Bundesländer deutlich weniger auszahlen.
Im Regierungsprogramm war für die Reform unter anderem eine Kindergrundsicherung vorgesehen. Diese wurde laut Koza ebenso wenig umgesetzt wie die angekündigten bundeseinheitlichen Standards.
Was ändert sich bei den Sätzen für Kinder?
Für das erste Kind ist künftig ein Betrag von 307,47 Euro vorgesehen, ab dem fünften Kind gilt ein Fixsatz von 147,59 Euro. Für das zweite bis vierte Kind können die Bundesländer laut Koza deutlich geringere Summen auszahlen als ursprünglich angekündigt. Der von der SPÖ in Aussicht gestellte Anstieg des Kindermehrbetrags von 700 auf 1.000 Euro pro Kind ist im Entwurf nicht vorgesehen.
Warum spricht Koza von einem gebrochenen Versprechen?
Grünen-Sozialsprecher Markus Koza kritisiert, dass die im Koalitionsprogramm angekündigten bundeseinheitlichen Standards nicht erfüllt werden. Nach seiner Einschätzung ist auch das Versprechen, die Kinderarmut zu halbieren, gebrochen, weil die Kindersätze nach unten flexibel bleiben.
Zusätzliche Sachleistungen sind im Entwurf nicht vorgesehen, sie liegen demnach im Ermessen der Länder. Koza äußert zudem Bedenken zur Rechtssicherheit der künftigen Regelungen und befürchtet, dass das Ziel der Armutsbekämpfung damit nicht erreicht wird.
Auch bei der Integrationsbeihilfe für Asylberechtigte sieht Koza eine Kürzung gegenüber den ursprünglichen Ankündigungen. Die neue Grundleistung Integration soll 861 Euro betragen, obwohl ursprünglich eine Angleichung an die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts von aktuell 1.015,80 Euro geplant war. Erst nach einer viermonatigen Wartefrist und nachgewiesenen Integrationsbemühungen kann der Betrag auf 1.016 Euro steigen.
Wie stehen die Sätze im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten?
Laut Konsumerhebung 2024 lagen die monatlichen Äquivalenzausgaben für das unterste Fünftel der Bevölkerung bei 1.180 Euro. Gemessen am Verbraucherpreisindex entspricht das für 2026 einem Betrag von 1.281 Euro, wie Koza vorrechnet.
Die Koalition rechnet mit Einsparungen von 238 Millionen Euro durch die Reform. Koza hält diese Einsparungen für nicht sinnvoll, weil sie seiner Einschätzung nach bei sozialen Dienstleistungen statt bei zusätzlichen Sachleistungen anfallen.
Der Gesetzesentwurf befindet sich noch bis Freitag der kommenden Woche in Begutachtung. Die Regierung plant, ihn noch im November 2026 im Nationalrat zu beschließen, damit die Regelung wie vorgesehen im Jänner 2027 in Kraft treten kann.
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