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Käufer von Bauerwartungsland: Warum die Wertsteigerung oft ausbleibt

Ein Beispiel zeigt, wie aus einem Kaufpreis von 20.000 Euro nach einer Umwidmung ein Vielfaches werden kann – und warum das Geschäft ebenso oft schiefgeht.

Foto: Tama66 / Pixabay
Foto: Tama66 / Pixabay · Symbolbild, KI-erzeugt

Wer in Bauerwartungsland investiert, hofft auf eine kräftige Wertsteigerung nach der Umwidmung zu echtem Bauland. Ein Beispiel aus Deutschland zeigt, wie groß der Unterschied ausfallen kann: Aus einem Kaufpreis von 20.000 Euro wird nach einer Umwidmung mitunter ein deutlich höherer Verkaufserlös.

Die Chance der Umwidmung

Bauerwartungsland liegt in Gebieten, die eine Gemeinde langfristig für eine Bebauung vorsieht, die aber noch nicht als Bauland ausgewiesen sind. Laut den Volksbanken Raiffeisenbanken steigt der Wert solcher Flächen deutlich, sobald die Umwidmung tatsächlich erfolgt. In strategisch günstigen Lagen können sich Käufer dadurch langfristig an künftigen städtebaulichen Projekten beteiligen und Kapital binden, das erst Jahre später Erträge bringt.

Das Risiko für Käufer

Eine Garantie für die Umwidmung gibt es laut den Banken nicht. Käufer tragen deshalb ein hohes Spekulationsrisiko, denn das Verfahren kann sich über Jahre hinziehen. Hinzu kommen mögliche Erschließungskosten, und das Vorhaben kann am Ende an behördlichen oder politischen Entscheidungen scheitern.

Warum Banken zurückhaltend sind

Viele Finanzinstitute akzeptieren Bauerwartungsland demnach nicht als ausreichende Sicherheit für einen Kredit. Die Grundstücke gelten als weniger wertig als ein bereits erschlossenes Baugrundstück mit vorliegender Baugenehmigung. Das erschwert Käufern häufig die Finanzierung, selbst wenn der spätere Wertzuwachs verlockend erscheint.

Steuern laufen weiter

Neben der einmaligen Grunderwerbsteuer fällt für Eigentümer von Bauerwartungsland jährlich auch Grundsteuer an. Sie wird auf Basis des Hebesatzes B erhoben, der für bebaute und bebaubare Grundstücke gilt. Günstiger fällt demnach der Hebesatz A aus, der für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen gilt – ein Unterschied, der in Deutschland über die laufenden Kosten mitentscheidet.

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