Glücksspielgesetz in Österreich: Warum sich die Prüfung bis Dezember hinzieht
Die EU-Kommission verlängert ihre Prüffrist für den österreichischen Gesetzentwurf bis zum 7. Dezember 2026, obwohl die bestehenden Konzessionen für Lotterien, Online-Glücksspiel und sechs Casinos schon 2027 auslaufen.
Österreichs geplantes neues Glücksspielgesetz liegt weiterhin bei der EU-Kommission. Die Reform verzögert sich, da die Prüffrist für den Entwurf verlängert wurde. Das wirft Fragen zum Zeitplan auf, da bestehende Lizenzen für Lotterien, Online-Glücksspiel und sechs Casinos 2027 auslaufen.
Verfahren im Detail
Die österreichische Regierung hatte den Entwurf am 4. August 2026 an die EU-Kommission übermittelt. Die reguläre Notifizierungsfrist für Stellungnahmen anderer Mitgliedstaaten und Unternehmen betrug drei Monate. Die Kommission nutzte nun die Möglichkeit zur Verlängerung, sodass sich das Verfahren um weitere Wochen zieht.
Kritik von Anbietern
Mehrere Unternehmen der Branche haben Einwände gegen den Entwurf eingebracht. Der Glücksspielkonzern Allwyn hält die geplante schnelle Öffnung des Online-Marktes für verfrüht. Nach Einschätzung von Allwyn lassen sich technische, organisatorische und rechtliche Vorkehrungen wie ein Sperrregister für Personen mit auffälligem Spielverhalten und entsprechende Blacklists nicht rechtzeitig umsetzen.
Der Entwurf sieht vor, dass Online-Konzessionsbewerbungen ab 1. Jänner 2027 möglich sein sollen, gültig ab 1. Oktober 2027, verbunden mit einer neunmonatigen Cooling-off-Phase, in der Anbieter nicht am österreichischen Markt tätig sein dürfen.
Streit um Konzessionsvergabe
Auch bei den Casino-Konzessionen gibt es Widerstand. Der Entwurf sieht nur noch 13 statt der ursprünglich geplanten 15 Konzessionen vor, die künftig in Paketen vergeben werden sollen. Das Unternehmen Aleatrust kritisiert diese Paketvergabe als Ausschluss einzelner Bewerber und als faktische Bevorzugung großer Anbieter.
Nach Einschätzung von Aleatrust ist das Modell nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Zusätzlich bemängelt das Unternehmen, dass bestehende Konzessionen ohne neues Vergabeverfahren verlängert werden könnten, bis eine Ausschreibung abgeschlossen ist. Darin sieht Aleatrust einen Verstoß gegen Transparenz- und Gleichbehandlungsprinzipien.
Streitpunkt Malta
Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft Malta. Etwa ein Zehntel der maltesischen Wirtschaftsleistung stammt aus dem Glücksspielsektor, und der Inselstaat erkennt ausländische Gerichtsurteile zum Online-Glücksspiel häufig nicht an, insbesondere wenn Rückzahlungen verlangt werden.
Die EU-Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet. Der österreichische Gesetzentwurf sieht vor, Anbieter aus Malta vom heimischen Markt auszuschließen, wenn Urteile dort nicht durchsetzbar sind. Malta hat Kritik am Entwurf geäußert, eine offizielle Stellungnahme ist aber nicht öffentlich einsehbar.
Nicht alle Marktteilnehmer sehen die Verzögerung kritisch. Casinos Austria erwartet laut Geschäftsführer Patrick Minar keine inhaltlichen Änderungen am Gesetz durch die verlängerte Prüffrist.
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