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Ganz Österreich · Strom, Gas & Heizen

Gasspeicher in Österreich: Fast die Hälfte des Gases gehört dem Ausland

Nur 20 Terawattstunden der insgesamt 68 Terawattstunden eingelagerten Gases sind die staatliche Reserve, der Rest liegt größtenteils für ausländische Kunden bereit.

Verantwortliche Person: Ilija Grgic
Industrielle Gasspeicheranlage in Österreich mit Rohrleitungen im winterlichen Morgenlicht – Foto: jpenrose / Pixabay
Foto: jpenrose / Pixabay

Österreich meldet einen Füllstand der Gasspeicher von 85,4 % und liegt damit europaweit fast an der Spitze.

Am 27. Oktober 2026 lagerten insgesamt 68 Terawattstunden Gas in heimischen Speichern, bei einem Jahresverbrauch von 75 Terawattstunden. Davon gehören knapp 54 % Österreich selbst, der Rest ist für ausländische Abnehmer reserviert.

Wie viel Gas gehört Österreich wirklich?

Rund 31,5 Terawattstunden und damit fast die Hälfte des eingelagerten Gases gehören laut E-Control ausländischen Kunden, vor allem internationalen Gashändlern. Hauptabnehmer dieser Mengen sind laut E-Control Kunden in Deutschland, Italien und Slowenien. Die staatlich kontrollierte strategische Gasreserve umfasst 20 Terawattstunden.

Wie sicher ist die Gasversorgung im Winter?

Mit der strategischen Reserve lässt sich laut Wirtschaftsministerium etwa ein Viertel des österreichischen Jahresverbrauchs abdecken, das entspricht rund zwei kalten Wintermonaten. Die gesamten Speicherkapazitäten in Österreich liegen bei 101,6 Terawattstunden und wurden seit 2007 beinahe verdoppelt.

Im EU-Vergleich liegt der Füllstand im Verhältnis zum Jahresverbrauch im Schnitt bei 22,9 %, nur Lettland verzeichnet einen höheren Wert als Österreich. Gleichzeitig weist die gesamte EU die niedrigsten Speicherstände seit 2013 auf.

Könnte der Staat im Notfall auf ausländisches Gas zugreifen?

Laut Energielenkungsgesetz darf der Staat in einer Krisensituation unter festgelegten Bedingungen in Lagerung, Verteilung und Handel mit Gas eingreifen, ganz gleich, welchem Eigentümer es zuzuordnen ist. Die E-Control bestätigt, dass solche Eingriffe im äußersten Notfall auch im Einklang mit EU-Recht möglich wären.

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