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Netzentgelte 2027: Warum viele Haushalte sparen, manche aber deutlich mehr zahlen
Ab 1. Jänner 2027 zählt für die Stromnetzkosten erstmals die höchste Verbrauchsspitze eines Monats, nicht mehr nur die verbrauchte Strommenge.
Die Regulierungsbehörde E-Control stellt die Netzentgelte 2027 grundlegend um: Statt wie bisher vor allem die verbrauchte Strommenge zu berechnen, fließt künftig die höchste gemessene Viertelstundenleistung eines Monats in die Abrechnung ein. Bisher macht der Arbeitspreis rund 90 % des Netzentgelts aus.
Erste konzeptionelle Vorschläge für ein solches Modell reichen laut E-Control bis in das Jahr 2017 zurück. Ziel der Umstellung ist es laut E-Control, Kosten fairer zu verteilen, die Flexibilität im Stromnetz zu verbessern und künftigen Netzausbau günstiger zu machen.
Wie die neue Tarifstruktur Schritt für Schritt kommt
Die Umstellung erfolgt stufenweise über drei Jahre. In einer ersten Phase ab 2027 liegt der Leistungspreis-Anteil bei 40 %, die Endstufe mit der 50:50-Aufteilung soll laut E-Control bis zum 1. Jänner 2029 erreicht sein.
Jeder Netzbetreiber darf selbst festlegen, wann er mit dem neuen Leistungspreis startet, frühestens am 1. Jänner 2027, spätestens aber am 1. Juli 2028, ab welchem Termin die Regelung dann für sämtliche Netzbereiche verpflichtend gilt. Bis dahin muss praktisch jeder Netzbetreiber umgestellt haben, lediglich beim Netzbetreiber TINETZ ist der genaue Zeitpunkt laut E-Control noch offen.
Der Leistungspreis bemisst sich am höchsten 15-Minuten-Wert eines Monats, den der Smart Meter erfasst, ab einer Schwelle von 10 Kilowatt. Ist die letzte Stufe 2029 erreicht, fällt der durchschnittliche Arbeitspreis ohne Umsatzsteuer von 7,36 Cent auf 4,53 Cent je Kilowattstunde.
Gleichzeitig entfallen die bisherige Jahrespauschale von 54 Euro und das Messentgelt von 28,80 Euro. Im Gegenzug müssen Kunden künftig 33,82 Euro je Kilowatt und Jahr für die ersten 10 Kilowatt sowie 67,64 Euro je Kilowatt für alles darüber hinaus entrichten.
75 Prozent der Haushalte sollen künftig weniger zahlen
Nach Berechnungen der E-Control zahlen drei von vier Zählpunkten im Schnitt 63 Euro pro Jahr weniger. Auf der für Haushalte typischen Netzebene 7 erwartet die Behörde für den Durchschnittshaushalt ab dem 1. Jänner 2027 eine Senkung der Netzentgelte und eine Ersparnis von rund 15 Euro im Jahr, selbst wenn Kunden ihr Verbrauchsverhalten nicht ändern.
Für Haushalte ohne leistungsstarke Geräte wie Wärmepumpe oder E-Auto-Ladestation dürfte die Umstellung laut E-Control ohnehin kaum spürbar sein.
Wer seinen Verbrauch zeitlich anpasst und dafür sorgt, dass Haushaltsgeräte insgesamt nie mehr als 10 Kilowatt gleichzeitig ziehen, kann die Netzentgelte laut E-Control um bis zu 10 % senken.
Zusätzlich plant die Behörde einen neuen Winter-Nieder-Arbeitspreis, der Verbrauch in Zeiten hoher Erzeugung und niedriger Nachfrage verlagern soll. Auch ein Rabatt ist vorgesehen, wenn Kunden ihrem Netzbetreiber erlauben, die Leistung zweimal täglich für jeweils zwei Stunden zu reduzieren.
Wer mit höheren Kosten rechnen muss
Nicht alle profitieren: Rund 22,8 % der Zählpunkte zahlen künftig im Schnitt 198 Euro pro Jahr mehr, so die E-Control. Besonders betrifft das Haushalte mit großen Stromverbrauchern wie Wärmepumpen, E-Auto-Wallboxen oder Pools, die ihren Verbrauch nicht anpassen: Für sie könnten die Netzentgelte um rund ein Fünftel steigen.
Wer dagegen sein Verhalten anpasst, kann die Mehrkosten laut E-Control auf bis zu 8,5 % Ersparnis drehen. In einigen Netzbereichen sind zudem generelle Entgelterhöhungen vorgesehen, besonders in Kärnten.
Wie es mit flexiblen Verträgen weitergeht
Für Kunden mit Speicheranwendungen oder Flexibilitätsleistungen schafft die neue Verordnung eigene Entgeltregelungen. Flexible Entnahmeverträge sollen es künftig erleichtern, Stromlasten gezielt in netzschonende Zeiten zu verschieben. Die E-Control rechnet langfristig mit rund 300 Millionen Euro jährlich eingesparten Netzkosten und geringerem Netzausbaubedarf, wovon letztlich alle Kunden über die Netzentgelte profitieren sollen.
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